Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG)


Was bedeutet Kreislaufwirtschaft? Was gilt es im KrWG zu beachten?

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Das KrWG hebt die Vermeidung, die Verwertung und das Recyceln von Abfällen  gegenüber der Beseitigung hervor.

 

Daraus folgt die 5-stufige Abfallhierarchie §6 (1):

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwertung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Die Bestimmung der optimalen Verwertungsmaßnahme erfordert einen umfassenden Ökobilanzvergleich.


Dabei ist der gesamte Lebenszyklus des Abfalls zu betrachten, im Hinblick auf §6 (2):

  1. die zu erwartenden Emissionen
  2. das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen
  3. die einzusetzende oder zu gewinnende Energie
  4. die Anreicherung von Schadstoffen in Erzeugnissen, in Abfällen zur Verwertung oder in
  5. daraus gewonnenen Erzeugnissen

Es ist die jeweils hochwertigste Maßnahme zu wählen. Das Ziel des Hochwertigkeits-gebots ist, dem sogenannten Downcycling, also einer fortschreitenden Verschlechterung der Verwertungsprodukte mit zunehmender Dauer des Verwertungskreislaufes entgegenzuwirken.

Es soll diejenige Maßnahme den Vorrang haben, 
die den Schutz von Menschen und Umwelt
bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen 
unter der Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzip 
am besten gewährleistet!

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Kreislaufwirtschaftsgesetz
KRWG_bgbl112s0212_4185.pdf
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