EU TAXONOMIE


Was ist die EU-Taxonomie? Worin liegt der Fokus der Verordnung?

Am 18.06.2020 hat die EU mit der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie-Verordnung) Regelungen erlassen, die sowohl Vorgaben für nachhaltige Investitionen definieren als auch festlegen, welche Informationen diesbezüglich zu berichten sind. Die dort genannten Kriterien sollen dazu  beitragen, dass Externe den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit bestimmter Investitionen besser beurteilen können.

Kernstück der EU-Taxonomie-Verordnung sind die in Artikel 3 enthaltenen „KRITERIEN für ÖKOLOGISCH NACHHALTIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN“ sowie weitergehende Regelungen zu deren Anwendung und zu Transparenz in der Berichterstattung.

Zur Beurteilung ist das Handeln stets in Bezug zu den in der EU-Verordnung aufgeführten Umweltzielen zu sehen (Art. 9):

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Die EU-Taxonomie soll Investitionen in jene Tätigkeiten lenken, die zur Zielerreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 notwendig sind. Auf Basis eines EU-Klassifizierungssystems wird die Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten anhand eines Kriterienkatalogs eingeordnet.

 

Ab 2022 sind Unternehmen mit einer Betriebsgröße von mehr als 250 Mitarbeiter, einer Umsatzsumme über 40 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme über 20 Mio. € verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht behördlich einzureichen.

Die Finanzdienstleister müssen diese Firmen nach den Kriterien der Taxonomie bewerten und Investitionsmöglichkeiten je nach Ausprägung der Nachhaltigkeit mit Auf- od. Abschläge vergeben.

 

Unternehmen, die ihre Produkte nicht ohne umweltschädliche Prozesse oder Bestandteile erzeugen können, müssen sich auf eine laufende Anpassung ihrer Produktion an die ständig fallenden Grenzwerte (z.B. CO2-Emission) einstellen.

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Verordnung zur EU Taxonomie
EU-TAXONOMIE_CELEX_32020R0852_DE_TXT.pdf
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