RSR-ANLAGE BETREIBEN ODER BETREIBEN LASSEN?


Grundsätzlich werden den Anlagenbetreibern zwei Varianten angeboten. Die RSR-Anlage kann gekauft werden und muss somit selbst finanziert werden. Oder sie wird von Green Sentinel betrieben und der Anlagenbetreiber zahlt eine monatliche Miete für die Nutzung. 

LEISTUNGEN UND BEDARF BEIDER VARIANTEN


Gegenüberstellung Betreiber- zu Erwerbsmodell
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Gegenüberstellung Betreibermodell zu Erwerb
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HÄUFIGE FRAGEN ZUM BETREIBERMODELL


1. wie funktioniert das betreibermodell?

Green Sentinel betreibt die RSR-Anlage in vollem Umfang. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist Green Sentinel für den reibungslosen Betrieb der Anlage verantwortlich sowie für die Verwertung der Produkte und der eventuell anfallenden Abfälle. Alle Service- und Reparaturleistungen werden ebenfalls von Green Sentinel übernommen. 


2. Muss ich als Anlagenbetreiber eine Umweltverträglichkeitsprüfung machen?

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hängt von mehreren Faktoren ab. Alles Wissenswertes dazu in unserem Infoblatt „Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)“.


3. Gibt es Emissionen/Immissionen die problematisch werden könnten?

Schon bei der Planung und Umsetzung der RSR-Anlage wurden alle Auflagen die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert sind berücksichtigt. In den Bundesländern gibt es leichte gesetzliche Unterschiede entsprechend der Lokalität, diese werden zusätzlich beurteilt. Die Abluft wird durch mehrere Filter gereinigt und durch mechanische und elektronische Sicherheitseinrichtungen entsprechend der aktuellen gesetzlichen Vorgaben abgesichert.


4. Welchen Einfluss nimmt die RSR-Anlage auf das Wasser?

Durch Einsatz des RSR-Verfahrens auf der Kläranlage wird das Wasser nicht belastet. Durch eine Wasserrechtsprüfung lässt sich feststellen, dass durch Anwendung des RSR-Prozesses keine zusätzliche Belastung im Abwasser entsteht und somit das Wasserrecht nicht verletzt wird.


5. Wieviel Platz muss ich für die RSR-Anlage einplanen?

Für eine RSR-75 bis RSR-125 ist eine Fläche von ca. 40 bis 80 qm einzuplanen. 

Für eine RSR-250 ist eine Fläche von ca. 80 bis 100 qm einzuplanen.

Für eine RSR-500 ist eine Fläche von ca. 80 bis 120 qm einzuplanen.

 

Der Platzbedarf richtet sich je nach lokaler Gegebenheit und der Schnittstellenbeschaffenheit.


6. Wie hoch ist der Stromverbrauch für den Anlagenbetrieb?

Der Strombedarf hängt von der Größe der RSR-Anlage und vom gewählten Produktweg ab. Beispielsweise kann eine RSR-75 bis RSR-500 Anlage ca. mit 30 bis 90 kW betrieben werden. 


7. Kann es zu einer ungewollten Rückbelastung im Abwasser kommen?

Für das Verfahren wird Brauchwasser (ab 1,2 m3/h) aus dem vorhandenen Wassernetz der Kläranlage verwendet. Dieses wird für Wasch- und Reinigungsschritte verwendet. In Folge wird das Abwasser aus der Anlage wieder der Kläranlage zugeführt. Dieses Abwasser wird so angepasst, dass es zu keiner Rückbelastung kommt. Spezifische Bedürfnisse an das Abwasser können noch vor Ort angepasst werden. 


8. Entsteht Abluft während des Prozesses?

Ja, es entsteht eine Abluft von 300 – 1.000 Bm3/h. Diese wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gewaschen, gereinigt und gefiltert, bevor sie an die Atmosphäre abgegeben wird.


9. Wie erfolgt die Beschickung der RSR-Anlage?

Die Beschickung erfolgt je nach Kundenwunsch. Meist über einen Annahmecontainer der direkt unter dem bisherigen Auswurf nach der Entwässerung steht. Jedoch kann jedwede Möglichkeit zur Beschickung in Betracht gezogen und im Engineering schon berücksichtigt werden. Auch eine vorgeschaltete Entwässerung ist denk- und machbar. 


10. Gibt es eine Zertifizierung und Abnehmer der durch die RSR-Anlage entstandenen Produkte?

Eine grundsätzliche Zertifizierungssicherheit auf EU Ebene ist vorhanden. Darüber hinaus streben wir Zertifizierungen mit dem jeweiligen Schlammprodukt der Kläranlage an, um die besondere Qualität der Düngemittelprodukte hervorzuheben. 

 

Abnehmer:

Für unsere Düngemittelprodukte haben wir eine vertragliche Zusage von 100%. 

Der Ersatzbrennstoffweg wird durch die BImSchG durch §4 geregelt und als Sekundärbrennstoff an den Markt abgegeben, hier haben wir in Bayern eine schriftlich zugesagte Abnahmemenge von 60 000 t/TM (Stand März 2022), Tendenz stark steigend. 

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Fragen & Antworten rund um das Thema Betreibermodell
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