Kommunale Abwässer in Österreich

1. AEV (BGBL. NR. 210/1996)


Ab wann dürfen kommunale Abwässer in Österreich in Fließgewässer eingeleitet werden?

Fallen bei Einzelobjekten, Siedlungen, Gemeinden, Wassergenossenschaften oder – verbänden kommunale Abwässer mit einem täglichen Schmutzfrachtanteil des ungereinigten Wassers von größer als 50 EW60 (EW60 = Schmutzfracht des ungereinigten Abwassers von 60 g BSB5 pro Einwohnerwert und Tag), dann gelten die Emissionsbegrenzungen, die in der Anlagengröße A festgelegt sind.

 

Abwasserreinigungsanlagen müssen demnach folgende Parameter vermindern:

+ BSB5 (BSB5 = Biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen) um mindestens 95%

+ CSB (CSB = Chemischer Sauerstoffbedarf) um mindestens 85%

+ TOC (TOC = Gebundener Kohlenstoff) um mindestens 85%

+ gesamt gebundener Stickstoff (ges. geb. N = Summe von organisch gebundenem Stickstoff, Ammonium-Stickstoff, Nitrit-Stickstoff und Nitrat-Stickstoff) um mindestens 70 %

 

Erst nach Erfüllung dieser Vorgaben darf das gereinigte Abwasser unseren heimischen Fließgewässern zugeführt werden. Nach dem Reinigungsprozess bleibt weiters Klärschlamm über und genau hier setzen wir, bei Green Sentinel, an. Unser RSR-Verfahren ist der nächste Schritt in der Kette und greift ab dort ein, wo der Schlamm entwässert wurde. Mittels dem entwickelten Aufbereitungsprozess gelingt es Phosphor, Stickstoff, Kalium und weitere kostbare Ressourcen zurückzugewinnen und für andere Verwendungsarten, z.B. als Düngemittel verfügbar zu machen. Der raffinierte Schlamm entspricht qualitativ hochwertigem Kompost, da die analysierten Werte weit unter den vorgegebenen Grenzwerten des Qualitätskomposts liegen. Durch weiterführende Trocknungsprozesse kann ein thermisch verwertbarer Ersatzbrennstoff, PecuPower, erzeugt werden.­

 

Mehr zum RSR-Verfahren gleich hier lesen!

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1. AEV für kommunales Abwasser, Fassung vom 04.05.2022
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Vom Abfall zum Wertstoff

476. (2010) & Änderungen 135. (2013) Abfallverbrennungsverordnung


Umweltschutz, Klimaziele und Recycling sind nicht nur gegenwärtige Themen, sondern werden uns auch künftig begleiten – schließlich wollen wir Mutter Erde gesund an unsere Kinder und Kindeskinder weitergeben.  Es ist wichtig jetzt die richtigen Schritte zu setzen und wir sind glücklich unseren Teil dazu beitragen zu können. Mit unserem entwickelten RSR-Verfahren verhelfen wir kommunalen Kläranlagenbetreibern das Optimum aus dem anfallenden Klärschlamm herauszulösen und nutzbar zu machen.   

So bleibt als Endprodukt nach Reinigungs- und Neutralisationsprozessen sowie erfolgter Trocknung ein thermisch verwertbarer Ersatzbrennstoff – unser PecuPower – übrig. Die Ergebnisse des erzeugten Produktes liegen weit unter den Grenzwerten aus der Abfallverbrennungsverordnung. Das Abfallprodukt Klärschlamm wurde mit dem RSR-Verfahren in einen Wertstoff umgewandelt und trägt nachhaltig zu einer besseren ökologischen & ökonomischen Bilanz bei.      

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