Klärschlammverwertung in Deutschland

BGBL JG 2017 Teil 1 Nr. 65 – Artikel 4 & 5


Wie sieht die deutsche Gesetzgebung zur Verwertung des Klärschlamms in der Zukunft aus?

Ab 01. Jänner 2029 muss laut Verordnung aus dem anfallenden Klärschlamm Phosphor rückgewonnen werden. Die deutschen kommunalen Anlagenbetreiber sind deshalb am Zug bis 2023 Untersuchungen am Klärschlamm durchzuführen und geeignete Maßnahmen zur Phosphor-Rückgewinnung, sowie Ein- und Aufbringungen bei Böden und weitere Entsorgungsmöglichkeiten einzubringen. 2027 muss der Klärschlamm ein weiteres Mal analysiert werden. Mit Kalenderjahr 2029 besteht die Auflage Phosphor zurückzugewinnen – Auf- und Einbringungen bei Böden sind noch möglich. Ab 2032 darf auch kein Klärschlamm mehr auf den Feldern ausgebracht werden.

 

Um die gesetzlichen Forderungen erfüllen zu können ist ein Umdenken zur rechten Zeit notwendig.

 

Wir, bei Green Sentinel, haben ein Verfahren entwickelt, dass genau diese Ansprüche abdeckt – Phosphor und andere wertvolle Rohstoffe rückgewinnt und aus dem restlichen Schlamm durch Trocknungsprozesse einen grünen thermisch verwertbaren Ersatzbrennstoff erzeugt. Eine Zero-Discharge Lösung, die darüber hinaus die CO2-Emission erheblich vermindert.

ARTIKEL NIMMT BEZUG AUF FOLGENDE VERORDNUNG

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Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung, 27.09.2017
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